§ 1
Vertrag
Ein Vertrag kommt immer dann zu Stande, wenn Sie Ihre Buchung bei uns abschließen und Sie die verbindliche Buchungsbestätigung inkl. Anzahlung von uns erhalten.
§ 2
Buchung
Sie werden immer von uns gefragt (per E-Mail oder telefonisch), ob Sie die Buchung sicher tätigen möchten. Stimmen Sie diesem zu, so senden wir Ihnen Ihre verbindliche Buchungsbestätigung inkl.
Anzahlungsrechnung. Die Anzahlung in Höhe von 50,- muss innerhalb des zeitlichen Rahmens geschehen, der auf ihrer Rechnung eingetragen ist. Bei Nicht-Zahlung wird der Vertrag ungültig und Ihre
Buchung verfällt somit, der gebuchte Termin wird wieder frei gegeben.
Sollten Sie aufgrund von unvorhersehbaren Ereignisen die Feier absagen müssen, ist dies bis zu 14 Tage vor der Veranstaltung möglich, sie bekommen die Anzahlungskosten zurück erstattet. Ab 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung werden wir die 50,- jedoch einbehalten, da wir den Termin verbindlich für Sie reserviert haben. Wir bitten um Ihr Verständnis.
§ 3
Rechnung
Der Restbetrag unserer Rechnung ist bis spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung zu begleichen. Sollte der Betrag bis zu 2 Tage vor der Veranstaltung nicht eingezahlt worden sein, verfällt ggbf. die
Gültigkeit der Buchung und der Termin kann nicht von uns wahrgenommen werden.
Die 50€ der Anzahlung werden als Entschädigung einbehalten.
§ 4
Im Falle einer Nichtzahlung
Sollten wir uns im individuellen Fall darauf einigen, dass Sie Ihre Restzahlung in BAR begleichen können und Sie dies nicht einhalten, ist der Restbetrag unverzüglich innerhalb von 7 Tagen nach der Veranstaltung zu überweisen. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt eine schriftliche Mahnung, sowie eine Strafzahlung von 50,00€ zusätzlich. Nach der zweiten schriftlichen Mahnung werden rechtliche Schritte eingeleitet.
§ 5
Aufführungsgebühren (GEMA)
Sollten wir auf manchen unserer Events Musik gebrauchen, fallen keine GEMA Gebühren an, da unsere Veranstaltungen privat und nicht öffentlich zugänglich sind. Bei öffentlichen Veranstaltungen trägt
die Gebühren der Veranstalter.
§ 6
Räumliche Umgebung
Wir tolerieren keine alkoholisierten Gäste auf den Kindergeburtstagen. Auch bitten wir um Verständnis, dass in unserer Gegenwart und somit auch der Gegenwart der Kinder während unseres Besuchs nicht
geraucht wird. Sollte es durch Alkohol oder Drogen zu Problemen kommen, dürfen unsere Animateure sofort die Veranstaltung verlassen. Die Rechnung ist dennoch für die regulär gebuchte Dauer zu
bezahlen.
§ 7
Tiere
Wir lieben Tiere aber mit einem Hund, der um uns herum kreist, können wir leider nicht so gut arbeiten. Bitte achten Sie darauf, dass Hunde während unseres Besuchs seperat untergebracht werden, damit
Ihrem Traumgeburtstag nichts im Wege steht und es zu keinen Komplikationen kommt.
§ 8
Krankheit
Bei unvorhersehbaren Umständen wie Krankheit kann die von Ihnen gebuchte Veranstaltung verlegt werden, auch kurzfristig. Allerdings können wir nicht dafür garantieren, dass sich zeitnah ein
Ersatztermin finden lässt, dies ist abhängig von unseren Terminen. Sollte sich kein Termin innerhalb von 2 Monaten finden, werden die Anzahlungskosten dennoch einbehalten.
§ 9
Lokation
Unseren Animateuren wird eine geeignete Lokation zugesichert. Sollte die Veranstaltung im Freien stattfinden und das Wetter eine Party beeinträchtigen, so ist der Kunde verantwortlich eine geeignete,
geschützte Räumlichkeit als Alternative anzubieten. Andererseits muss die Party abgebrochen werden und wird nicht erstattet.
Unter einer geeigneten Lokation verstehen wir einen relativ großen Raum, für Spiele, die auch ein wenig Bewegung einfordern und einen Tisch mit ausreichend Stühlen für jedes Kind inkl. 2 Stühle für unsere Animateure. Selbstverständlich besprechen wir diese Einzelheiten mit Ihnen auch persönlich.
§ 10
Allergien
Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß wir vor einer Party auf eventuelle Allergien gegen Materialien, wie Kinderschminke o.ä., der Kinder hingewiesen werden müssen. Wir sind nicht verantwortlich für
auftretende Allergien und Verletzungen, die während einer Party entstehen. Die Aufsicht obliegt nicht unseren Animateuren, sondern den Eltern bzw. dem Auftraggeber.
§ 11
Schäden
Unfälle können passieren, gerade bei der Arbeit mit
Kindern. Sollten Schäden an den Materialien und Kostümen unserer Animateure entstehen, die durch den Kunden, dessen Gäste oder andere Anwesende der Party entstanden sind, so kommt der Kunde für die
Reparatur oder den Ersatz auf.
§ 12
Kinder
Unsere Animateure
sind verantwortlich für die gebuchte Durchführung der Party und die damit verbundenen Aktivitäten. Sollte es durch Kinder, die keinen Gefallen daran finden können, zu Störungen kommen, ist der Kunde
dazu verpflichtet, diese Störungen zu unterbinden und eventuell den Kindern zu assistieren. Ebenso empfiehlt es sich für die Eltern, sich eine geeignete Ablenkung einfallen zu lassen, während unsere
Animateure noch am Schminken sind, damit sich die bereits geschminkten Kinder nicht langweilen.
§ 13
Eltern
Es ist uns wichtig, dass die Eltern bei dem besonderen
Besuch Ihrer Kinder dabei sind. Bitte lassen Sie unsere Animateure nicht mit den Kindern alleine, um eingreifen zu können, wenn etwas Unvorhersehbares geschieht oder der ein oder andere kleine Gast
bockig wird. Da unsere Animateure erfahren im Umgang mit Kindern sind, erleichtert es unsere Arbeit, gerade bei kleinen Kindern, wenn die Eltern uns zu Beginn der Veranstaltung ihr Einverständnis
geben, dass wir dem Verhalten der Kinder auch Grenzen setzen dürfen. Bitte achten Sie jedoch darauf, dass die Kinder nicht an der Kleidung ziehen oder ausfällig
werden.
§ 14
Fotoerlaubnis / Werbung
Sie dürfen die ganze Veranstaltung über Fotos und Videos von unseren Animateuren machen. Wenn Sie uns vorher per E-Mail oder telefonisch die Fotoerlaubnis geben, würden wir auch gerne selber Fotos
machen. Bitte achten Sie darauf, dass für jedes Kind der Veranstaltung die Fotoerlaubnis vorliegen muss! Unsere Fotos werden wir nur für Werbezwecke auf unserer Homepage bzw. unseren sozialen
Netzwerken gebrauchen. Wir achten selbstverständlich darauf, dass alle Kinder in keiner unverständlichen Weise dargestellt werden.
Sollten Sie uns nach der Veranstaltung Ihre Lieblingsbilder zukommen lassen, geben Sie uns damit Ihr Einverständnis, Ihre Bilder für unsere Werbezwecke zu gebrauchen.
§ 15
Lizenzen
Wir repräsentieren keine lizensierten Charaktere national oder international bekannter Unternehmen. Jede Ähnlichkeit ist rein zufällig. Zudem verwenden wir keine lizensierten Kostüme, sondern extra
zu diesem Zwecke angefertigte Kleidung.
§ 16
Verpflichtung
Der Kunde verpflichtet sich, dass den Animateruen sowie derem Eigentum kein Schaden entsteht. Zudem können unsere Animateure nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn die Kinder keinen Gefallen
an den Aktivitäten finden oder es durch Wetterumschwung (bezogen auf Partys im Freien) zu Einschränkungen kommt.